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Chrono24 Direct — Nachlass

Geerbte Uhren verkaufen

Meist fehlen die Unterlagen, oft liegen mehrere Uhren zusammen, und niemand weiß, was sie wert sind. Wir bestimmen, prüfen und bewerten den gesamten Bestand — und sagen Ihnen auch, welche Stücke keinen Marktwert haben.

Zuerst

Fünf Dinge, die Sie besser nicht tun

In gutem Glauben angerichtete Schäden sind bei Nachlässen der häufigste Wertverlust.

1. Nicht polieren und nicht reinigen lassen

Eine Politur trägt Material ab. Bei einer Uhr, deren Wert an scharfen Gehäusekanten und originalen Oberflächen hängt, kostet eine gut gemeinte Aufpolierung mehr, als sie optisch bringt. Sammler erkennen überpolierte Gehäuse sofort. Lassen Sie die Uhr so, wie Sie sie gefunden haben.

2. Keine Reparatur beim nächstgelegenen Uhrmacher

Ein stehengebliebenes Werk ist kein Problem und oft nur eine Frage der Wartung. Wird die Uhr aber mit Fremdteilen instand gesetzt, sinkt der Wert dauerhaft — und die ursprünglichen Teile sind dann meist entsorgt. Warten Sie mit jeder technischen Arbeit, bis der Wert bekannt ist.

3. Nichts wegwerfen, was dabei lag

Boxen, Umhängeetiketten, Bandglieder, alte Rechnungen, Servicebelege, selbst ein abgetragenes Lederband: das alles kann den Preis beeinflussen oder die Herkunft belegen. Sammeln Sie es, auch wenn es wertlos aussieht.

4. Nicht an den erstbesten Ankauf verkaufen

Gold- und Pfandankäufe bewerten eine Luxusuhr nicht selten nach Materialwert oder pauschal weit unter Marktniveau. Bei einer Uhr, die mehrere Tausend Euro wert ist, liegt der Unterschied im deutlich vierstelligen Bereich. Holen Sie eine Einschätzung ein, bevor Sie irgendetwas abgeben.

5. Nicht ohne Zustimmung der Miterben handeln

Gehört der Nachlass mehreren Erben, kann über einzelne Gegenstände in der Regel nicht allein verfügt werden. Bevor eine Uhr verkauft wird, sollte die Erbengemeinschaft sich einig sein. Wie das in Ihrem Fall genau aussieht, klären Sie am besten mit Ihrem Notar oder Ihrer Anwältin — wir sind Verkäufer, keine Rechtsberater.

Ablauf

Wie wir einen Nachlass bearbeiten

Ein Konvolut behandeln wir als Ganzes, nicht als Reihe einzelner Anfragen.

Bestandsaufnahme

Sie senden uns Fotos von allem, was Sie gefunden haben — Vorder- und Rückseite je Uhr, dazu Unterlagen, falls vorhanden. Sie brauchen weder Marken noch Modelle zu kennen und nichts zu sortieren. Wenn Sie nichts lesen können, beschreiben Sie einfach, was Sie sehen.

Erste Einschätzung aus der Ferne

Wir sagen Ihnen vorab, welche Stücke eine Begutachtung lohnen und welche nicht. Das erspart Ihnen, einen ganzen Karton zu versenden, wenn nur zwei Uhren relevant sind.

Prüfung in der Werkstatt

Unsere Uhrmacher bestimmen jede Uhr, öffnen sie und prüfen Werk, Seriennummer, Originalität der Bauteile und Zustand. Chrono24 Direct ist der einzige zertifizierte Authentifizierungs- und Kommissionspartner von Chrono24 in Europa. Fehlende Papiere sind dabei kein Hindernis — mehr dazu unter Verkaufen ohne Papiere.

Bewertung des gesamten Bestands

Sie erhalten eine Aufstellung über alle Stücke: was jedes einzelne erwartungsgemäß erzielt, und ausdrücklich auch, welche Uhren keinen relevanten Marktwert haben. Gerade bei einer Erbauseinandersetzung ist die zweite Information genauso wichtig wie die erste.

Sie entscheiden, Stück für Stück

Verkaufen, behalten, zurücksenden — für jede Uhr einzeln. Es gibt keine Verpflichtung, den ganzen Bestand abzugeben, und keine Vorabgebühren. Die Kommission fällt nur auf die Uhren an, die tatsächlich verkauft werden. Was Sie am Ende erhalten, erklären wir unter Was ist meine Uhr wert? im Detail.

Erbengemeinschaft

Wenn mehrere Erben beteiligt sind

Nachvollziehbare Zahlen sind hier wichtiger als ein hoher Preis.

Bei mehreren Erben ist die eigentliche Schwierigkeit selten der Verkauf, sondern die Verständigung darüber, was die Dinge wert sind. Solange die Werte im Raum geschätzt werden, bleibt der Verdacht, jemand komme zu kurz.

Deshalb dokumentieren wir, was wir feststellen: welche Uhr es ist, in welchem Zustand, mit welcher Einschätzung — und beim Verkauf, zu welchem Preis sie tatsächlich weggegangen ist. Alle Beteiligten sehen dieselben Zahlen, und der erzielte Preis ist am Ende ein belegter Betrag und keine Behauptung.

Der Kommissionsverkauf hat für eine Erbengemeinschaft noch einen praktischen Vorteil: niemand muss sich vorab auf einen Wert einigen. Verteilt wird, was tatsächlich erlöst wurde.

Wenn Sie eine Wertangabe in bestimmter Form benötigen, etwa gegenüber dem Finanzamt, sagen Sie uns bitte ausdrücklich, was verlangt wird. Wir klären dann mit Ihnen, was wir davon abbilden können. Ob und in welcher Form eine Angabe erforderlich ist, gehört zu Ihrem Notar oder Steuerberater — dazu äußern wir uns nicht.

Für Notare, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter

Wenn Sie beruflich Nachlässe abwickeln, arbeiten wir auf Zuruf: Bestandsaufnahme, Begutachtung in unserer Werkstatt, dokumentierte Einschätzung und auf Wunsch die vollständige Verwertung über Chrono24 — versichert auf allen Transportwegen.

Schreiben Sie uns kurz, was in der Akte liegt. Wir melden uns mit einer Einschätzung, ob und in welchem Umfang sich eine Begutachtung lohnt.

Zur Seite für Verwalter und Notare  ·  Direkt anfragen

FAQ

Häufige Fragen zum Nachlass

Das ist unser häufigster Fall. Senden Sie uns Fotos von Vorder- und Rückseite und schreiben Sie, was auf Zifferblatt und Gehäuseboden steht. Können Sie nichts lesen, beschreiben Sie einfach, was Sie sehen. Die Bestimmung ist unsere Aufgabe, nicht Ihre.

Nein, bei geerbten Uhren fehlen sie fast immer. Die Echtheit stellen unsere Uhrmacher an der Uhr selbst fest und dokumentieren das Ergebnis. Der erzielbare Preis ist ohne Unterlagen meist niedriger, wie stark hängt deutlich vom Modell ab.

Ja, und wir behandeln ein Konvolut als Ganzes. Sie erhalten eine Aufstellung über alle Stücke, einschließlich derjenigen, die keinen relevanten Marktwert haben. Sie entscheiden anschließend für jede Uhr einzeln.

Wir dokumentieren Bestimmung, Zustand, Einschätzung und später den tatsächlich erzielten Verkaufspreis, sodass alle Beteiligten dieselben Zahlen vor sich haben. Verteilt wird, was wirklich erlöst wurde — niemand muss sich vorab auf einen Wert einigen. Über einzelne Nachlassgegenstände kann in der Regel nur gemeinschaftlich verfügt werden; die rechtliche Seite klären Sie bitte mit Ihrem Notar.

Wir benötigen eine Identitätsprüfung und eine Bestätigung, dass Sie über die Uhren verfügen dürfen. Bei Nachlässen kann dafür ein Erbnachweis relevant sein. Was in Ihrem Fall genau nötig ist, klären wir vor dem Versand persönlich mit Ihnen.

Bitte nicht. Politur trägt Material ab, und eine Reparatur mit Fremdteilen senkt den Wert dauerhaft. Wo eine fachgerechte Aufarbeitung in unserer Werkstatt den Erlös um mehr erhöht, als sie kostet, schlagen wir sie Ihnen vor — vorher nicht.

Ob und in welcher Form eine Angabe erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab und gehört zu Ihrem Notar oder Steuerberater. Sagen Sie uns, was verlangt wird, und wir klären mit Ihnen, was wir davon abbilden können.

Die Anfrage ist unverbindlich und verpflichtet Sie zu nichts. Es gibt keine Vorabgebühren; die Kommission fällt nur auf Uhren an, die tatsächlich verkauft werden. Uhren, die Sie behalten möchten, senden wir Ihnen zurück.

Der Versand ist auf allen Wegen versichert, auch auf dem Rückweg. Wertermittlung und Kommissionsverkauf übernehmen wir derzeit für Uhren, die sich in der Europäischen Union befinden.

Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen?

Unverbindlich anfragen

Kontakt

Sprechen Sie uns an

Wenige Angaben zu Ihrer Uhr genügen — wir melden uns mit einer ersten Einschätzung innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen.

Aktuell nur innerhalb der EU

Wertermittlung und Kommissionsverkauf übernehmen wir derzeit für Uhren, die sich in der Europäischen Union befinden.

Entscheidend ist der Standort der Uhr, nicht Ihr Wohnsitz.

Eine Poliererin von Chrono24 Direct prüft den Zustand einer Uhr mit einer Lupe

Persönliche Einschätzung durch unser Team

Je genauer Ihre Angaben, desto präziser unsere Einschätzung zu Erlös und Verkaufschancen.

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